Entlassmanagement

Zur Sicherung des Übergangs vom Krankenhaus in die nachstationäre Versorgung hat der Gesetzgeber die Krankenhäuser mit der Organisation des sektorenübergreifenden Entlassmanagements zum 1.Oktober 2017 betraut.

Nach einer Behandlung im Krankenhaus kann weitere medizinische oder pflegerische Unterstützung erforderlich sein. In multiprofessionellen Teams (z.B. Ärzt*innen, Pflege, Sozialdienst, Physiotherapeut*innen, Psychoonkolog*innen) wird  daher im Austausch mit den Patient*innen während des stationären Aufenthaltes ermittelt, ob und welche Unterstützung nach dem Krankenhausaufenthalt voraussichtlich benötigt wird. Ziel ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Patienten zu gewährleisten. Das bedeutet unter anderem, das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Feststellung eines neuen oder geänderten Versorgungsbedarfs schneller und zielgerichteter einzuleiten und den/die weiterbehandelnde/n Ärzt*in oder die weiterversorgende Einrichtung rechtzeitig zu informieren.

Unsere Patient*innen werden über alle Maßnahmen informiert und beraten. Auch Angehörige oder Bezugspersonen können zu Informationsgesprächen und Beratungen hinzugezogen werden. Für die Durchführung des Entlassmanagements und die damit verbundene Informationsübermittlung ist die Einwilligung der Patient*innen notwendig. Daher werden diese bei Aufnahme darüber informiert und um Zustimmung gebeten. Es ist selbstverständlich auch möglich das Entlassmanagement abzulehnen. Die Anschlussversorgung ist dann selbst zu organisieren. 

Die für Sie zuständige Ansprechperson entnehmen Sie bitte dem Entlassbrief.  Ansonsten erreichen Sie unser Haus über die Zentrale unter der Telefonnummer (0671) 372-0.

Zentrale Rufnummern

Bitte wählen sie aus:

Zentrale

Telefon: (0671) 372-0

Telefax: (0671) 372-1500

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