Medizinproduktesicherheit

Medizinproduktesicherheit

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) legt in §6 fest, dass in Gesundheitseinrichtungen, die mehr als 20 Personen beschäftigen, ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt werden muss.

Die beauftragte Person ist Ansprechpartner für Behörden, Vertreiber sowie Hersteller im Zusammenhang mit Medizinprodukten. Der bzw. die Beauftragte kümmert sich um Risiken von Medizinprodukten, korrektive Maßnahmen und Rückrufmaßnahmen. Die Koordinierung einrichtungsinterner Prozesse und die Erfüllung von Melde- und Mitwirkungspflichten von Anwendern und Betreibern gehören gleichfalls zum Aufgabenbereich.


E-Mail: dkh-mps@kreuznacherdiakonie.de

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